AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Tickets durch die MAC Event GmbH, Mercedesstr. 12, 71063 Sindelfingen.
- Ticketerwerb:
Die MAC Event GmbH &, vertreibt die Tickets als Veranstalter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Mit der Bestellung der Tickets beauftragt der Kunde die MAC Event GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufs. Der Kartenverkauf erfolgt online ausschließlich über die Abwicklungsplattform „eventbrite“, auf deren Nutzungsbedingungen ausdrücklich hingewiesen wird, und im Übrigen durch die bekannten Verkaufsstellen. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Be-ziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Käufer) und der MAC Event GmbH zustande.
- Geltungsbereich:
Für sämtliche Verträge und Aufträge betreffend den Erwerb von Tickets gelten im Verhältnis zur MAC Event GmbH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen und Verkaufsbedingungen, die der Käufer mit Vertragsschluss anerkennt:
- Vertragsabschluss, Stornierung:
1) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Käufer aus, sobald er das Feld „jetzt bezahlen“ angeklickt hat. Erst mit Bestätigung durch die MAC Event GmbH kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und der MAC Event GmbH zustande.
2) Der Kunde hat seine E-Mail-Bestätigung nach Erhalt umgehend auf Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen können nur bis 8 Tage nach Erhalt der Sendung angenommen werden.
3) Die MAC Event GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Käufers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Käufer gegen vom Veranstalter oder von der MAC Event GmbH vereinbarte besondere Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen die Urkunden-bedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
4) Auf das vorgenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
III. Preisbestandteile, Zahlungsmodalitäten:
1) Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität per Kreditkarte (Visa, American Express oder MasterCard) und/oder durch Vorkasse per Überweisung und/oder per Sofortüberweisung sowie per Lastschrift möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei Bezahlung mit Kreditkarte und Sofort-überweisung nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
2) Im Falle einer Internetbestellung können Service- und Versandkosten erhoben werden. Diese Gebühren werden dem Käufer bei der Bestellung im „Warenkorb“ angezeigt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
- Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf:
1) Ist der Käufer Verbraucher, behält die MAC Event GmbH sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages vor.
2) Ist der Käufer nicht Verbraucher, sondern Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so behält die MAC Event GmbH sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen-gesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts unter bestimmten Bedingungen:
1) Die MAC Event GmbH haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MAC Event GmbH – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziffer 1) besteht – nur beschränkt für den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung der Käufer regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
3) Sofern und soweit eine Haftung der MAC Event GmbH nicht gemäß Ziff. 1) u. 2) gegeben ist, ist die Haftung der MAC Event GmbH in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen/-ausschlüsse gemäß dieser Ziffer gelten auch für die Haftung der MAC Event GmbH für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der MAC Event GmbH.
VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung:
1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Un-abhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
2) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Sindelfingen, sofern der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3) Ist der Käufer Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Böblingen. Das Amtsgericht Böblingen ist im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Käufer, die nicht Kaufleute sind, ausschließlicher Gerichtsstand. Die MAC Event GmbH ist allerdings berechtigt, ihre Käufer auch an einem anderen international zuständigen Gericht zu verklagen.
B: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen
- Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung der Veranstaltungen:
1) Definition Veranstaltungs- und Festivalgelände:
Veranstaltungsgelände sind die Flächen, die für die Durchführung des offiziellen Bühnenprogramms und daran angrenzende Flächen, die z.B. für den VIP-Bereich und zum Parken genutzt werden. Die Flächen sind mit einem Zaun umfriedet. Das Festivalgelände umfasst alle Flächen (einschließlich der auf ihnen befindlichen Wege), die für das Parken genutzt werden sowie alle übrigen Flächen, die eingezäunt sind. Die Bereiche, in denen die Armbänder ausgegeben werden, sind ebenfalls Teil des Festivalgeländes.
2) Zutrittsberechtigungen:
Der Zutritt von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre ist ausdrücklich nur in Begleitung eines Erziehungs-berechtigten gestattet. Generell wird empfohlen, von einem Besuch unter 14 Jahren, auch in Begleitung der Erziehungsberechtigten, abzusehen. Im Übrigen gelten für alle Veranstaltungen ergänzend die gesetzlichen Be-stimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Verstößt ein Besucher gegen die Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen oder der Hausordnung für das Veranstaltungsgelände, so kann der Veranstalter den Besucher vom Festivalgelände verweisen. Der Veranstalter kann den Besucher dann dauerhaft vom Betreten des Veran-staltungsgeländes ausschließen. In diesen Fällen erfolgt auch keine Erstattung des Eintrittspreises.
3) Haftung des Veranstalters (der MAC Event GmbH):
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden – gleich welcher Art – ist nach Maßgabe der nachfolgender Regelungen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. In Fällen von (leichter oder einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie für leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
4) Absage/Abbruch der Veranstaltung, Programmänderung:
Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände für Besucher, Künstler oder Personal jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit begründen lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Beruht die Absage oder der Abbruch der Veranstaltung auf anderen Gründen (also nicht höhere Gewalt) und ist von der MAC Event GmbH zu vertreten, wird die MAC Event GmbH die Veranstaltung innerhalb ange-messener Zeit (innerhalb von 6 Monaten) nachholen. Bei diesem „Nachholtermin“ behalten die ursprünglich erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Sollte ein „Nachholtermin“ innerhalb der genannten Frist nicht möglich sein, besteht nur dann ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, der Streichung einzelner Künstler aus dem Programm, auch von sogenannten „Headlinern“, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Im Übrigen wird sich der Veranstalter in solchen Fällen um Ersatzinterpreten oder ein Ersatzprogramm bemühen. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich bekanntgeben.
In den Fällen, in denen die Veranstaltung nicht wegen höherer Gewalt abgebrochen oder abgesagt wird, ist dies durch den Veranstalter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten, so kann der Besucher die Rückzahlung des Kaufpreises und neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch Schadensersatz geltend machen. Ist die Durchführung der Veranstaltung in diesem Fall zu einem Zeitpunkt unmöglich, zu dem Teile der Veranstaltung bereits durchgeführt worden sind, so kann der Besucher dann lediglich eine anteilige Erstattung des Kaufpreises geltend machen. Die anteilige Erstattung wird unter Berücksichtigung des Zeitraumes erfolgen, der entgegen dem ursprünglichen Ablauf nicht stattgefunden hat.
5) Betreten und Verlassen der Veranstaltung:
Hat der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung nicht zu vertreten, so erlischt der Anspruch des Besuchers auf (anteilige) Erstattung des Kaufpreises nach Ablauf von 6 Monaten. Die Frist von 6 Monaten beginnt mit dem Tage, an dem der Veranstalter die Veranstaltung offiziell absagt bzw. für beendet erklärt. Die Frist von 6 Monaten greift nicht, wenn der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung zu ver-treten hat.
6) Sicherheitskontrollen:
Beim Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Das Mitbringen von Gegenständen (z.B. Waffen, Drogen etc.) in die unterschiedlichen Bereiche der Veranstaltung ist untersagt. Ein Verstoß gegen das Mitbringen von einem oder mehrerer Gegenstände dieser Liste kann dazu führen, dass der Veranstalter den Zutritt zu der Veranstaltung verweigert, sofern der Besucher nicht bereit ist, den betreffenden Gegenstand/die betreffenden Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Gegenstände für den Besucher zu verwahren.
7) Bild- und Tonaufzeichnungen:
Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art (z.B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktier-geräte) sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.
Der Veranstalter bzw. der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Besucher bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
8) Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen:
Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie ins-besondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bzw. über das Internet) ein.
9) Ausschluss von Besuchern:
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
10) Hör- und Gesundheitsschäden:
Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecher-Boxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
11) Umgang mit der Eintrittskarte:
Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.
12) Anreise der Besucher/Parken/Abschleppen/Zuteilung von Flächen bei der Veranstaltung:
Der Besucher ist für seine Anreise zur Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (teilweise gebührenpflichtig) abge-stellt werden. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Es besteht kein Anspruch auf Über-lassung eines Parkplatzes. Die Zuteilung der Parkplätze erfolgt allein und ausschließlich durch das Ordnungs-personal des Veranstalters. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausge-wiesenen Flächen teilweise um Wiesen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert oder eingeschränkt sein.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte.
13) Programmänderungen bei der Veranstaltung:
Bei der Veranstaltung können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen), auch der sogenannte Headliner, bestehen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Absage auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
14) Zutrittsbeschränkungen:
Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Ver-anstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
15) Sperrung/Räumung von Flächen bei der Veranstaltung:
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Parkplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Ver-anstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
16) Witterungseinflüsse, Passende Kleidung und Schuhwerk:
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit abzusagen. Es gilt dann die Reglung unter Ziff. B. I.4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Besucher der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk mitzubringen hat. Die Veranstaltung findet auf Naturflächen statt, die erfahrungsgemäß uneben sind. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen.
17) Verbot des gewerblichen Pfandsammelns/Verbot gewerblicher Verkaufsstellen:
Das Einsammeln von Wertstoffen (z.B. Flaschen, Dosen oder andere Gegenstände), die mit einem Pfand ver-sehen sind zum Zwecke der Generierung von Einnahmen, ist auf dem Veranstaltungsgelände strengstens unter-sagt. Der Veranstalter behält sich vor, Besucher, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen und die gesammelten Wertstoffe zu konfiszieren.
Es ist strengstens untersagt, ohne Zustimmung des Veranstalters, Verkaufsstellen auf dem Veranstaltungs-gelände zu betreiben. Die Zustimmung des Veranstalters ist im Vorwege der Veranstaltung zu beantragen. Der Betrieb nicht genehmigter Verkaufsstellen kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter behält sich zudem vor, die zum Kauf angebotene Ware zu konfiszieren.
18) Hinweise/Anweisungen:
Ergänzend gelten die aktuellen Hinweise und Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters.
19) Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Es gelten die Vorgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAC Event GmbH für die Durchführung der Veranstaltung.