Hausordnung
Die Platzordnung dient der geregelten Benutzung, der Ordnung und der Verkehrssicherheit im Veranstaltungsgelände des Festplatzes Flugfeld in Böblingen. Als Veranstaltungsgelände zählen die Flächen, die für die Durchführung des offiziellen Bühnenprogramms genutzt werden, sowie daran angrenzende Flächen, die z.B. für den VIP-Bereich benutzt werden. Die Flächen sind mit einem Zaun umfriedet.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung. Soweit bestimmte Regelungen der Hausordnung auch für das Veranstaltungsgelände gelten, wird dies in den jeweiligen Regelungen explizit angesprochen.
(1) Das Platzrecht obliegt dem Veranstalter.
(2) Das Platzrecht wird durch die von dem Veranstalter beauftragten Sicherheitskräfte ausge- übt. Ihren Anforderungen und Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Ebenso selbstverständlich den Weisungen der Polizei und Ordnungsbehörden.
(3) Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Sollte es zu einem Ausschluss von der Veranstaltung kommen (die Entscheidung dazu obliegt dem zuständigen Ordnungsdienst) verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Im Geltungsbereich dieser Platzordnung darf sich nicht aufhalten, wer:
- ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhält,
- deutlich erkennbar unter Alkoholeinwirkung steht,
- gefährliche oder gem. § 6 dieser Ordnung verbotene Gegenstände mit sich führt,
- diskriminierende, rassistische, antisemitische, rechtsextreme oder fremdenfeindliche Äußerungen tätigt;
- durch Tragen/Mitführen neofaschistischer Embleme oder Propagandamittel von für verfassungswidrig erklärten Parteien, verbotenen Vereinen und Vereinigungen oder sonst seine ausländerfeindliche Gesinnung zum Ausdruck bringen will,
- durch sein Verhalten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet oder stört.
Mit Zutritt zum Gelände, erklärt sich der Gast mit der Kontrolle und Durchsuchung seiner Person und der mitgeführten Gegenstände (z.B. Taschen, Koffer, Rucksäcke, usw.) einverstanden.
(1) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie der Ordnungsbehörden ist Folge zu leisten.
(3) Alle Auf- und Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sowie gekennzeichnete Sicherheitslaufzonen sind freizuhalten.
(4) Es ist insbesondere untersagt:
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern;
- mit Gegenständen aller Art zu werfen;
- ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnischen Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer o.ä. abzubrennen oder abzuschießen;
- sich ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle gewerblich zu betätigen, Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekte o.ä. zu verkaufen oder zu verteilen sowie Gegenstände zu lagern oder Sammlungen durchzuführen;
- Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder den Festplatz in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
(1) Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen jeglicher Art (auch waffenähnliche Gegenstände oder Spielzeugwaffen)
- Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können
- Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Glasbehälter, Flaschen, Hartverpackungen
- pyrotechnische Erzeugnisse, feuergefährliche Gegenstände
- Drogen
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megafon, Tröte) Laserpointer
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Fahnenstangen
- Taschen und Rucksäcke größer DIN A4
- Getränke & Essen
(2) Im Einzelfall kann die Polizei oder der Ordnungsdienst aus Sicherheitsgründen auch das Einbringen anderer, als der in § 6 Abs.1 aufgeführte Gegenstände auf den Festplatz untersagen (z.B. übergroße Transparente).
(3) Verbotenerweise mitgeführte Gegenstände werden sichergestellt und können zum Ende der Veranstaltung oder bei Verlassen des Geländes am Eingang wieder abgeholt werden.
(4) Das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt.
(5) Der Besitz, Verkauf und Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht erlaubt
(1) Das Betreten und Benutzen des Festplatzes erfolgen auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
(2) Der Gast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgerechte Benutzung des Festplatzes und ihrer Einrichtungen oder durch sein Verhalten einem anderen Gast oder Dritten zufügt.
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
Wertmarken / Getränkebons sowie Wechselgeld sind sofort zu kontrollieren. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Der Umtausch und die Auszahlung von erworbenen Wertmarken / Getränkebons ist ausgeschlossen.
- Getränke Bons können an der Bon-Kasse Bar oder mit Karte erworben werden
- Essen nur gegen Barzahlung
Der Gast erklärt sich mit der Verwendung des Bildmaterials, eventueller Fernsehaufzeichnungen oder Pressefotos, einverstanden.