Hausordnung – Mallorca Total

HAUSORDNUNG

Hausordnung auf dem Veranstaltungsgelände

 

 

1) Definition Veranstaltungsgelände:

Veranstaltungsgelände sind die Flächen, die für die Durchführung des offiziellen Bühnenprogramms genutzt werden sowie daran angrenzende Flächen, die z.B. für den VIP-Bereich benutzt werden. Die Flächen sind mit einem Zaun umfriedet

 

2) Geltung der Hausordnung auf dem Veranstaltungsgelände:

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung. Soweit bestimmte Regelungen der Hausordnung auch für das Veranstaltungsgelände gelten, wird dies in den jeweiligen Rege-lungen explizit angesprochen.

 

3) Anordnungen der Ordnungskräfte:

Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist jederzeit Folge zu leisten.

 

4) Kein Zutritt für auffällige Besucher

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Zutritt zum Ver-anstaltungsgelände. Der Einschätzung und den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

 

5) Sicherheitskontrollen, verbotene und erlaubte Gegenstände:

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Gegenstände. Das Mitführen von verbotenen Gegenständen kann zur Ab-weisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter bzw. der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Besucher bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.

 

6) Fluchtwege:

Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

 

7) Verbot von Tieren

Das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt.

 

8) Haftung des Veranstalters bei Diebstahl etc.:

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Ziff. I.3. (Haftung des Veranstalters) entsprechend.

 

9) Umgang mit Abfällen:

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen.

 

10) Geltung des Jugendschutzgesetzes.

Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

 

11) Nutzung der Toiletten.

Das Urinieren und/oder Defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. Verstößt ein Besucher gegen diese Vorgabe, kann dieser Verstoß mit dem Ausschluss des Besuchers geahndet werden (Ziff. B. I.2.).

 

12) Vandalismus:

Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

 

13) Verbot des Betretens bestimmter Flächen:

Das Betreten von Wallanlagen, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitär-stationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainer und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten. Verstößt ein Besucher gegen diese Vorgabe, kann dieser Verstoß mit dem Ausschuss von der Veranstaltung geahndet werden (Ziff. B. I.2.).

 

14) Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ohne Berechtigung:

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden strafrechtlich verfolgt.

 

15) Ausschluss von der Veranstaltung

Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Sollte es zu einem Ausschluss von der Veranstaltung kommen (die Entscheidung dazu obliegt dem zuständigen Ordnungsdienst) verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.